Unsere Leistungen für Sie in Beitreibungsangelegenheiten
Wir helfen Ihnen, Ihre berechtigten Forderungen gegen Ihre Schuldner durchzusetzen. Wenn Ihre Forderung beim Schuldner beigetrieben wird, entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Die Kosten des Mahnverfahrens müssen Ihnen grundsätzlich vom Schuldner erstattet werden.
Nachdem Sie uns ein Inkassomandat übertragen haben, wird der Schuldner zunächst mit einem anwaltlichen Schreiben nebst einer von uns gefertigten Forderungsaufstellung aufgefordert, die Forderung zu begleichen. In einer Vielzahl von Fällen führt dies bereits zum Erfolg.
Sollte der Schuldner nicht reagieren, wird Online das gerichtliche Mahnverfahren bei dem zuständigen Gericht eingeleitet.
Sobald ein gerichtlicher Schuldtitel erwirkt wurde, beauftragen wir den Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung der Forderung.
Da das gesamte Verfahren EDV gestützt durchgeführt wird, ist immer gewährleistet, dass Ihre Angelegenheit zeitnah und effektiv bearbeitet wird. Hierdurch erreichen wir für Sie eineüberdurchschnittliche Erfolgsquote in Ihren Inkassomandaten.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Hirtz gerne zur Verfügung.
Das können wir für Sie tun
Sie erreichen unsere Kanzlei Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Gerne können Sie uns Ihr Anliegen auch über unser nebenstehendes, SSL-verschlüsseltes Kontaktformular übermitteln. Ihre Anfrage oder Rückrufbitte wird schnellstmöglich bearbeitet.