Die Zahlungsmoral wird immer schlechter!!!
Unsere Inkassoabteilung hilft Ihnen, Beitreibungsangelegenheiten schnell und erfolgreich abzuschließen.
Mit modernster EDV leiten wir für Sie durch Datenträgeraustausch das gerichtliche Mahnverfahren gegen die Schuldner bei den zuständigen Gerichten ein.
In den meisten Fällen kann in diesem Verfahren bereits ein Vollstreckungsbescheid gegen den säumigen Schuldner erwirkt werden. Ohne weitere zeitliche Verzögerung wird durch unser speziell geschultes Personal die Zwangsvollstreckung aus den erwirkten Titeln eingleitet.
Sollte es zu einer streitigen Auseinandersetzung mit dem Schuldner vor Gericht kommen, wird Ihre Angelegenheit von dem auf das jeweiligen Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt übernommen, so daß jederzeit eine kompetente und effektive Betreuung Ihrer Angelegenheit gewährleistet ist.
Insbesondere für Unternehmen und Firmen:
Falls wir für Sie häufiger Betreibungsangelegenheiten bearbeiten, besteht die Möglichkeit, für außergerichtliche Mahnsachen sowie gerichtliche Mahn- und Zwangs-vollstreckungsverfahren, die ohne streitiges Verfahren durchgeführt werden, eine Gebührenpauschale zu vereinbaren, welche deutlich unter den gesetzlich vorgesehenen Rechtsanwaltsgebühren liegt. Bleiben die Beitreibungssachen erfolglos, fällt für Sie lediglich eine kalkulierbare Pauschale an. Sie werfen "kein gutes Geld, schlechtem hinterher"!
Durch eine entsprechende Vereinbarung entstehen Ihnen mehrere Vorteile:
- kalkulierbare Kosten
- Bereits bei Übernahme des Mandates wird Ihre Forderung durch einen Anwalt dahingehend geprüft, ob diese schlüssig und durchsetzbar ist. In manchen Fällen ist die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens nicht sinnvoll, so dass Sie Kosten und Zeit sparen, wenn von Anfang an die richtige Vorgehensweise gewählt wird.
- keinerlei Mitgliedsbeiträge, wie sie z.B. bei Inkassounternehmen üblich sind, Erfolgshonorare oder fallunabhängige Pauschalen
- „Alles aus einer Hand"
Vom ersten anwaltlichen außergerichtlichen Mahnschreiben über die Titulierung Ihres Anspruches im Mahnbescheidsverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung behalten Sie einen Ansprechpartner, welcher für Sie an der Realisierung Ihrer Forderung arbeitet. Selbst wenn ein streitiges Verfahren vor einem Gericht notwendig wird, wird ihre Angelegenheit ohne Verzögerung durch den anwaltlichen Sachbearbeiter vorangetrieben.
- keine zeitliche Verzögerungen durch umständliche Kommunikation über Dritte, z.B. Inkassounternehmen oder überflüssige Mahnschreiben
- Sämtliche außergerichtlichen anwaltlichen Mahnkosten sind erstattungsfähig, d.h., dass die Anwaltskosten vom Schuldner getragen werden müssen. Im Gegensatz dazu werden außergerichtliche Inkassokosten entsprechender Institute im hiesigen Landgerichtsbezirk nicht als erstattungsfähig anerkannt.
Wenn Sie nähere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an
Stapelkamp Rechtsanwälte
Mühlenweg 13
47608 Geldern
Telefon 02831-93200
Telefax 02831-932050
E-Mail: info@stapelkamp.de
In Kooperation mit
© Rechtsanwälte Stapelkamp, Geldern - Webdesign & Providing: screenwork