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Aktuelles


Strukturelle Gestaltung der neuen HOAI

Die HOAI wurde auf nur noch 56 Paragraphen verschlankt. Zu diesem Zweck wurden die allgemeinen Vorschriften erheblich ausgeweitet, während wesentliche Teile der bisherigen HOAI in 14 verbindliche/unverbindliche Anlagen ausgegliedert wurden.

Die Ausgliederung wesentlicher Teile in Anlagen bezieht sich neben den Beratungsleistungen (Anlage 1) auf die (nunmehr unverbindlichen) Besonderen Leistungen (Anlage 2), die Objektlisten (Anlage 3), die Leistungsbilder Gebäude, Raumbildende Ausbauten und Freianlagen (Anlage 11), die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen (Anlage 12), das Leistungsbild der Tragwerksplanung (Anlage 13) und der Technischen Ausrüstung (Anlage 14).

Die Straffung des HOAI-Preisrechts führt dazu, dass sich die Regelungen zur Objektplanung Gebäude und Raumbildende Ausbauten auf nur noch fünf Vorschriften konzentrieren (HOAI n. F. §§ 32 - 36). Von diesen befassen sich zwei Vorschriften mit Leistungen im Bestand bzw. Instandhaltungen (HOAI n. F. §§ 35, 36). Die Honorarbemessung bei (reiner) Objektplanung Ge-bäude und Raumbildende Ausbauten beschränkt sich deshalb nur noch auf drei spezielle Vorschriften (HOAI §§ 32 - 34). Die Bestimmungen sind nur noch verständlich und handhabbar unter Einbeziehung der allgemeinen Vorschriften sowie der Anlage 2 (unverbindliche Besondere Leistungen), Anlage 3 (Objektlisten) und Anlage 11 (Leistungsbilder Gebäude, Raumbildende Ausbauten und Freianlagen).


Zentrale bisherige HOAI-Regelungen sind entfallen

1. § 6 HOAI a. F. zu Zeithonoraren ist entfallen.
Die neue HOAI enthält keine Bestimmungen mehr zur Vereinbarung von Zeithonoraren. Gleichwohl sollen Zeithonorare nach wie vor zulässig sein. Sie sollen zwischen den Parteien künftig in jeder Hinsicht frei vereinbart werden können.

2. § 21 HOAI a. F. zur zeitlichen Trennung der Ausführung von Leistungen ist entfallen.

3. §§ 28 - 32 HOAI a. F. mit Zusätzlichen Leistungen sind entfallen.

4. § 57 HOAI a. F. zur örtlichen Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken ist entfallen.


Wesentliche Neuerungen der HOAI 2009

1. Der Anwendungsbereich der HOAI ist auf Büros mit Sitz im Inland begrenzt.

2. Die Beratungsleistung der Architekten und Ingenieure wird dereguliert.

3. Die Honorare werden durch Baukostenberechnungsmodelle von der tatsächlichen Bausumme abgekoppelt.

4. Die Honorare der Architekten und Ingenieure werden pauschal um 10 % angehoben.

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