Verkehrsrecht
Aktuelle Urteile zum Verkehrsrecht unter http://hirtz.adac-vertragsanwalt.de
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
In Ehescheidungsverbundurteilen ist häufig der Fall gegeben, dass betriebliche Rentenanwartschaften nicht vollständig ausgeglichen werden können, sondern ein Teil dieser betrieblichen Rentenanwartschaften dem sog. schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten werden. Das bedeutet, dass die geschiedenen Ehegatten im Falle ihres eigenen Renteneintritts noch einmal das Gericht anrufen sollten, um diesen noch nicht ausgeglichenen Rest des Versorgungsausgleichs auszugleichen.
Einen solchen Fall hatte nun das Oberlandesgericht Düsseldorf - II-7 UF 153/09 - zu entscheiden.
HOAI 2009 in Kraft getreten
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die 6. HOAI-Novelle 2009 am 18.August 2009 in Kraft getreten. Ab diesem Tag ist die neue HOAI auf neu vereinbarte Architekten- und Ingenieurleistungen anzuwenden. Für bestehende Architekten- und Ingenieurverträge verbleibt es bei der bisherigen HOAI. Nähere Infos zu den neuen Regelungen finden Sie auf der nächsten Seite.
Änderung der Freibeträge für Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe ab 01.07.2009
Menschen mit niedrigem Einkommen können gegen eine geringe Eigenleistung nach dem Beratungshilfegesetz Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im sog. obligatorischen Güteverfahren erhalten.
Wenn die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.
Die Freibeträge vom Einkommen werden vom Bundesministerium der Justiz festgelegt. Nach der neusten Bekanntmachung gelten für die Zeit vom 01.07.2009 bis 30.06.2010 folgende Freibeträge:
- 395,00 EUR für den Antragsteller
- 395,00 EUR für den Ehegatten oder Lebenspartner des Antragstellers
- 180,00 EUR für Personen mit eigenen Einkünften aus Erwerbstätigkeit
- 276,00 EUR für jeden weiteren gesetzlich Unterhaltsberechtigten,
z.B. für minderjährige Kinder
Zusätzlich werden vom Einkommen außer den genannten Freibeträgen angemessene Versicherungsbeiträge, auch Beiträge zur riestergeförderten Altersvorsorge, Kosten der Unterkunft inkl. Nebenkosten, selbstgetragene Krankenbehandlungskosten und z.B. Kreditbelastungen berücksichtigt.
Um Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu erlangen, muss man nicht Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt sein.
Neuer Bußgeldkatalog
Für Verkehrsverstöße, welche ab dem 1. Februar 2009 begangen werden, gilt ein neuer Bußgeldkatalog.
Die Geldbußen werden teilweise massiv erhöht. Die Änderungsverordnung ist am 8. Januar 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und kann unter
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl109s0009.pdf
eingesehen werden.
Auf der nächsten Seite finden Sie eine Gegenüberstellung des alten und neuen Bußgeldkataloges.
Neue BGH Entscheidung vom 17. Dezember 2008 zum nachehelichen Unterhalt
BGH XII ZR 9/07 (BGH Entscheidung in einem von uns vor dem Amtsgericht Moers und dem Oberlandesgericht Düsseldorf vertretenen Fall)
Bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen
Verhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB) sind spätere Änderungen des
verfügbaren Einkommens grundsätzlich zu berücksichtigen
Das neue Forderungssicherungsgesetz (FoSiG)
ist am 01. Januar 2009 in Kraft getreten.
Das Gesetz verfolgt das Ziel, Auftragnehmer, vor allem in der Baubranche, besser vor Forderungsausfällen abzusichern.
Entscheidung des AG Geldern - 11 F 282/08 - vom 16.01.2009
und des Amtsgericht Moers- 495 F 53/04 - vom 21.07.2005
In zwei von uns erstrittenen Entscheidungen stellten die jeweiligen Amtsgerichte klar, dass auch Minderjährige verpflichtet sind, ihren Unterhaltsbedarf unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu decken und eine Unterhaltspflicht der Eltern entfallen kann.
Keine Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung (sogenannter Quelle-Fall)
(BGH, 26. November 2008 - VIII ZR 200/05)
Beim Verbrauchsgüterkauf kann der Verkäufer von dem Verbraucher im Falle der Ersatzlieferung für eine mangelhafte Ware keinen Wertersatz für die Nutzung der zunächst gelieferten Kaufsache verlangen.
Archiv:
- Keine Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung (sogenannter Quelle-Fall)
(BGH, 26. November 2008 - VIII ZR 200/05)
- keine Privilegierung der VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbraucher
- Angemessenheit von durch Arztbesuch verursachte Fahrtkosten
- Alkoholverbot für Fahranfänger
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